Zum 1. März 2023 griff die staatliche Strom- und Gaspreisbremse, um die Bürger vor dem Hintergrund der Energiekrise deutlich zu entlasten. Wie ist der Stand der Umsetzung bei den Versorgungsbetrieben Hoyerswerda (VBH)? „Die Umsetzung der Preisbremsen ist für uns eine große Herausforderung“, sagt VBH-Vertriebsleiter Steven Knobel. Die Arbeiten dazu seien noch nicht abgeschlossen, denn man sei von IT-Dienstleistern abhängig, die mit erheblichen Kapazitätsengpässen kämpfen. „Wir versichern allen Kunden, dass sie die Informationen zur Entlastung in den nächsten Wochen erhalten. Keinem Kunden geht Geld verloren“, so Knobel.
Aus derzeitiger Sicht ist geplant, den monatlichen Entlastungsbetrag für VBH-Kunden rechtzeitig mit dem März-Abschlag, der am 10. April fällig ist, zu verrechnen. Da die Preisbremse auch rückwirkend für Januar und Februar gilt, werden im März zusätzlich die Entlastungsbeträge für diese zwei Monate mit abgezogen.
Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda werden die Entlastungen für ihre Kunden pünktlich umsetzen, allerdings schaffen sie es nicht, die Kunden Anfang März schriftlich über die Höhe ihres Entlastungsbetrages zu informieren: „Das werden wir bis Ende März nachholen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer für unsere Kunden, für VBH und unseren IT-Dienstleister nicht einfachen Aufgabe. Als Hilfestellung für unsere Kunden empfiehlt VBH die Nutzung der kostenfreien Telefonhotline 0800-78 88 900. Diese stellt seit dem 1. März 2023 das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung. Über diese Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren“, sagt Steven Knobel.
Wie die Strom- und Gaspreisbremse funktionieren, ist auch auf dieser Homepage anhand von Rechenbeispielen und erläuternden Videos erklärt.