Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, welches umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt wird, hat heute den Bundesrat passiert. Damit gilt es wie geplant ab 1. Januar 2024.
Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda (VBH) weisen darauf hin, dass bestehende, einwandfrei laufende Heizungsanlagen davon nicht betroffen sind. Das heißt, Bürger müssen ihre funktionierende Heizung nicht austauschen. Anders sieht es bei Neubauten aus, wo der Bauantrag ab Januar 2024 gestellt wird. Hier muss die Heizung mit mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien geplant werden.
Auch VBH ist als Fernwärmeversorger vom neuen Heizungsgesetz betroffen, erfüllt jedoch mit seinem Bestandsnetz die gegenwärtigen Anforderungen. Deshalb kann ein Fernwärme-Anschluss eine Alternative für Eigenheimbesitzer sein, die von einem Heizungstausch betroffen sind, da ihre bisherige Heizungsanlage defekt und nicht mehr reparierbar ist. Das Fernwärmenetz der VBH wird kontinuierlich ausgebaut, so beispielsweise derzeit in Kühnicht.
In der Zukunft muss auch VBH laut den gesetzlichen Vorgaben die Wärmeversorgung umstellen und so beispielsweise ab dem 1. Januar 2030 mindestens 50 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energiequellen bereitstellen. Als Grundlage dafür wurde eine Transformationsstudie gemeinsam mit den Stadtwerken in Spremberg und Weißwasser durchgeführt. Diese zeigt mögliche Potenziale und Wege der zukünftigen Wärmeversorgung auf. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage www.waermewende-lausitz.de zu finden. Hier gibt es auch ein Meldeformular für an Fernwärme interessierte Bürger. Mit dieser Abfrage erstellt VBH intern ein Cluster zur Erweiterung des Fernwärmenetzes.
Alle Details zum neuen Heizungsgesetz sind online unter www.energiewechsel.de zu finden. Diese Homepage wird vom Bundeswirtschaftsministerium betrieben.