Zur Abmilderung der Energiekrise hatte die Bundesregierung 2022 umfangreiche Entlastungen der Bürger beschlossen. Die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom endeten zum 31. Dezember 2023. Das bedeutet für VBH-Kunden, der Abschlag wird wieder in voller Höhe fällig. Kunden mit einer Einzugsermächtigung müssen sich um nichts kümmern. Kunden mit Dauerauftrag und Barzahlung müssen bei der Überweisung ihren Abschlag ab sofort entsprechend anpassen.
Offen ist noch der genaue Zeitpunkt zur Anpassung der reduzierten Umsatzsteuer für Gas und Wärme von derzeit 7 Prozent auf den regulären Steuersatz von 19 Prozent aufgrund der ausstehenden Beschlussfassung im Bundesrat. Im Raum stehen der 1. März oder 1. April 2024. Sobald es hier eine Entscheidung gibt, wird VBH informieren.
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Infolge kurzfristig veränderter gesetzlicher Vorgaben sind auch die IT-Systeme der Versorger anzupassen. Deshalb bittet VBH um Verständnis, dass nicht jede Anfrage zeitnah beantwortet werden kann. Es wird um Geduld gebeten.