Zum 31. März endet die befristete Senkung der Mehrwertsteuer für die Gas- und Fernwärmeversorgung von 7 Prozent. Ab dem 1. April gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Die befristete Absenkung des Steuersatzes für die Gas- und Fernwärmeversorgung war ein Teil des umfangreichen Entlastungspaketes der Bundesregierung in Folge der Energiekrise im Jahr 2022. Der reduzierte Steuersatz galt vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024.
Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda (VBH) hatten mit der Einführung des Entlastungspaketes die Senkung der Mehrwertsteuer sofort umgesetzt und in vollem Umfang direkt an die Kunden weitergegeben. Mit dem Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung ist VBH verpflichtet, ab dem 1. April den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent an alle Gas- und Fernwärmekunden zu berechnen. Im Laufe des Aprils erhalten die betroffenen Kunden per Post eine Information über ihre individuelle Abschlagshöhe.
Im Servicecenter Energiewelt eingehende Kundenanfragen werden in den nächsten Wochen sprunghaft steigen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten die persönliche Beratung im Servicecenter Energiewelt vorzugsweise per E-Mail oder ein vor Ort Termin online vorgebucht werden. Sollte es bei der Entgegennahme und Bearbeitung der Anfragen zu Verzögerungen kommen, bittet VBH um Verständnis.